Valeris – Praxisgemeinschaft Neusiedl am See
Unsere Praxis
Alte Ufergasse 19/2, Neusiedl am See
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Dienstanbieter:
Praxisgemeinschaft VALERIS
Alte Ufergasse 19/2
7100 Neusiedl am See
Tel.: 0699 / 17 88 28 99
stefanie.hanschitz@valeris.at
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Fotos: claudiamayerphotography
Webkonzept u. Umsetzung: fcpdesign.at


    1) Worauf Sie vor Behandlungsbeginn achten müssen

    Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Diese Verordnung sollte beinhalten:

    - Name
    - Geburtsdatum + Sozialversicherungs-Nummer
    - Adresse
    - medizinische Diagnose
    - Anzahl der Therapieeinheiten
    - verordnete Behandlung

    Eine ärztliche Verordnung ist nur dann nicht notwendig, wenn Sie die Leistungen Ihrer Physiotherapeutin im Rahmen der Prävention in Anspruch nehmen.
    Die ausgestellte Verordnung lassen Sie von Ihrem Krankenversicherungsträger chefärztlich bewilligen um einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet zu bekommen.
    Auskunft über die Höhe der Kostenrückerstattung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

    1.2.) Verrechnung

    Die Kosten der Behandlung ergeben sich aus der Einzelleistung, Zeitaufwand und eventuell benötigtem Material. Die Kosten der Physiotherapie werden Ihnen vor Behandlungsbeginn von Ihrer Physiotherapeutin bekannt gegeben.
    Da Ihre Physiotherapeutin Wahltherapeutin ist, werden die Kosten direkt beglichen. Dies bedeutet, dass Sie nach jeder Therapieeinheit in bar bezahlen und am Ende eine gesammelte Honorarnote erhalten, welche Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Erst dann erhalten Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.

    2.) Ablauf der Therapie

    Für die Dauer der Behandlung ist Ihre Physiotherapeutin ausschließlich für Sie da. Vor Behandlungsbeginn werden wichtige Fragen besprochen

    - Behandlungsziel
    - Maßnahmen
    - Behandlungstermine
    - Behandlungsdauer

    - Behandlungsfrequenz
    - Kosten

    2.1.) Die Leistungen (Kosten) setzen Sich zusammen aus

    - individuelle Behandlung, inklusive Anamnese/Befundung und Beratung
    - therapiebezogene Organisation, Terminvergabe
    - notwendige Vor-, sowie Nachbereitungen (Vorbereitung von Therapiematerial, Erstellen der Honorarnote,..)
    - Dokumentation (ist gesetzlich verpflichtend und wird 10 Jahre aufbewahrt, lt. Datenschutz haben Sie das Recht auf Einsicht und Kopie. Die Dokumentation steht jedoch im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin)
    - bei Bedarf: Erstellen von individuellen Befunden zur Vorlage für Krankenversicherungsträger, behandelnde Ärzte/Ärztinnen,..

    2.2.) Bezahlmodus

    Die Kosten für die Behandlungen sind nach jeder Einheit sofort in bar zu begleichen. Nach Bezahlung erhalten Sie einen Zahlungsbeleg zur Bestätigung.
    Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie eine gesammelte Honorarnote, in welcher Sie die bezahlten Behandlungen zusammengefasst wiederfinden.

    3.) Verantwortung

    Im Rahmen des Erstgespräches werden Behandlungsziele und Behandlungsmaßnahmen festgelegt und besprochen. Um Sie optimal behandeln zu können ist es notwendig, dass Sie Ihrer Physiotherapeutin eine genaue Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben und Ihre Beschwerden, sowie bisher unternommene Therapien und Untersuchungen bekannt geben.

    Um das Behandlungsziel zu erreichen ist die Zusammenarbeit von Klientin/Klient und der Physiotherapeutin essentiell. Dies bedeutet, dass gewisse Anleitungen befolgt, erlernte Übungen selbstständig wiederholt und - wenn nötig - bestimmte Handlungen unterlassen werden sollten.

    Physiotherapie ist ein gemeinsames Bestreben nach Verbesserung Ihrer Beschwerden und damit verbundener Lebensqualität.

    4.) Termine

    Gemeinsam legen wir Behandlungstermine fest. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, werden Sie gebeten diesen rechtzeitig - spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn - bei Ihrer Physiotherapeutin telefonisch abzusagen.
    Bei Nichteinhalten dieser Frist werden Ihnen die gesamten Kosten für die Behandlung in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet.

    5.) Behandlungsende

    Je nach Verordnung ist der Umfang der Behandlungen begrenzt. Ist die Serie beendet und eine weitere Behandlung ist notwendig, ist eine neuerliche Verordnung nötig. Kümmern Sie sich rechzeitig um eine neurliche Verordnung. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Verordnung von Ihrer Krankenversicherung bewilligt wird.

    Des weiteren steht sowohl Ihnen, als auch Ihrer Physiotherapeutin frei, die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.

    Eine Beendigung seitens der Physiotherapeutin könnte zum Beispiel aus folgenden Gründen sein:

    - Klientin/Klient zeigt keine Bereitschaft ihr/sein Therapieziel zu erreichen
    - medizinsch-therapeutische Gründe
    - Termine mehrmals nicht eingehalten bzw. nicht rechtzeitig abgesagt
    - Zahlungsverzug

    Auch bei vorzeitiger Beendigung erhalten Sie eine gesammelte Honorarnote über die erbrachten Leistungen.

    6.) Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung

    Die chefärztlich bewilligte Verordnung reichen Sie zusammen mit der Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung für Kostenrückerstattung ein.
    Auskunft über die genaue Höhe der Kostenrückerstattung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

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